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   OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04   

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OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04 (https://dejure.org/2005,2327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2005 - 14 Wx 11/04 (https://dejure.org/2005,2327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2005 - 14 Wx 11/04 (https://dejure.org/2005,2327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen einen Eintragungsantrag; Zustimmung der Erben zu einer unentgeltlichen Verfügung; Vertrag über eine Teilerbauseinandersetzung; Pflicht des Grundbuchamtes, die Verfügungsbefugnis eines die Auflassung erklärenden ...

  • Judicialis

    BGB § 2203; ; BGB § 2205; ; GBO § 13; ; GBO § 18; ; GBO § 20; ; GBO § 29; ; GBO § 35; ; GBO § 36; ; GBO § 71; ; GBO § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis gegen Zwischenverfügung bei angeordneter Testamentsvollstreckung; Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Auflassungserklärung durch Testamentsvollstrecker; Inhalt der Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1097
  • NJW-RR 2005, 1097
  • FGPrax 2005, 219
  • FamRZ 2005, 2098
  • Rpfleger 2005, 598
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04
    Hat ein Testamentsvollstrecker als Veräußerer die Auflassung erklärt, hat deshalb das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis zu prüfen (BayObLGZ 1986, S. 208 ff., 210; BayObLG NJW-RR 1989, S. 587; Demharter, a.a.O., Rdn. 23 zu § 52).

    Zu unentgeltlichen Verfügungen ist der Testamentsvollstrecker - von hier nicht in Betracht kommenden Pflicht- und Anstandsschenkungen abgesehen - nicht berechtigt (§ 2205 S. 3 BGB), es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (BayObLGZ 1986, S. 208 ff., 210; Demharter, a.a.O., Rdn. 22 zu § 52 m.w.N.).

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04
    Hat ein Testamentsvollstrecker als Veräußerer die Auflassung erklärt, hat deshalb das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis zu prüfen (BayObLGZ 1986, S. 208 ff., 210; BayObLG NJW-RR 1989, S. 587; Demharter, a.a.O., Rdn. 23 zu § 52).

    Unentgeltlich ist die Verfügung eines Testamentsvollstreckers dann nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen ist (BayObLG, NJW-RR 1989, S. 587 m.w.N.).

  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04
    Der Senat ist an einer solchen - grundsätzlich auch dem Rechtsbeschwerdegericht möglichen (BayObLGZ 2000, S. 167 ff., 173) - Ergänzung aufgrund der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde gehindert.
  • RG, 08.07.1922 - IV 715/21

    Testamentsvollstrecker; Vermächtnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04
    Dabei kann der eine Entgeltlichkeit bewirkende Gegenwert auch in der Befreiung von einer Nachlassverbindlichkeit liegen (RGZ 105, S. 246 ff., 248).
  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    Dies gilt auch, wenn die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1097, 1098; KG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 W 175/05, juris Rn. 3 [in DNotZ 2006, 550 nicht abgedruckt]).
  • OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit des Nachweises der Erbenstellung eines

    Soweit die Beteiligte zu 6 der Erbengemeinschaft angehört, liegt die Beschwerdeberechtigung allein beim Testamentsvollstrecker (OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219/220; Demharter § 71 Rn. 60), dem Beteiligten zu 1.

    9 b) Der Nachweis der Erbenstellung des Auflassungsempfängers ist hingegen dann (ausnahmsweise) entbehrlich, wenn der Testamentsvollstrecker mit der Übertragung eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers vollzieht, auch wenn sich diese nur aus einem privatschriftlichen Testament ergibt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219 - Leitsatz 5 - Keim ZEV 2007, 470/473).

    Der Testamentsvollstrecker hat dann in der Auseinandersetzungsurkunde die Umstände darzulegen, aus denen die Deckungsgleichheit der Verfügung über den Nachlassgegenstand mit der testamentarischen Verfügung hervorgeht (OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219/221; Keim ZEV 2007, 470/473).

  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    Schon nach dem Inhalt des Geschäfts bestehen Zweifel daran, dass mit der gegenständlichen (Ketten-) Übertragung die letztwillige Verfügung des Erblassers ausgeführt wird (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1097/1098; Keim ZEV 2007, 470/473).
  • OLG Köln, 05.10.2022 - 2 Wx 195/22

    Zulässigkeit von In-Sich-Geschäften des Testamentsvollstreckers; Zulässiger

    Sie muss deshalb klar darlegen und aufzeigen, auf welche Weise und mit welchen Mitteln der Antragsteller die vom Grundbuchamt angenommenen Hindernisse beseitigen und damit sein Antragsbegehren zum Erfolg führen kann (Senat, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. vom 29.6.1998 - 20 W 144/98 - NJW-RR 1999, 17, 18; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 26.4.2005 - 14 Wx 11/04 - FGPrax 2005, 219, 221; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl. 2020, Rn. 451; Demharter, GBO, 32. Aufl. 2021, § 18 Rn. 31).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 26/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Die Beteiligte zu 3) ist - unabhängig von der erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu behandelnden Frage des ordnungsgemäßen Nachweises ihrer Existenz und ihrer Vertretungsverhältnisse - zur Einlegung des Rechtsmittels, und zwar vertreten durch die von ihr genannten Gesellschafter berechtigt, weil der auch in ihrem Namen gestellte Antrag auf Umschreibung des Eigentums ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; Senat, Beschluß vom 16. Juli 2010 - 2 Wx 53/09 -, Rdn. 4, juris; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219 [220]).
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Wx 51/08

    Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen hat, die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers mit der Maßgabe zurückzuweisen ist, dass die erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. BGHZ 162, 137 ff.; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 161; Demharter, a.a.O., § 80, Rdn. 20).

    Mit diesem Eröffnungsbeschluss ist nach § 80 Abs. 1 InsO die Befugnis des Beteiligten zu 1), sein Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, und damit auch das Beschwerderecht für ein Verfahren § 71 Abs. 1 GBO (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219; OLG München, OLG-Report 2005, 853 f. mit weit. Nachw.; Demharter, a.a.O., § 71, Rdn. 60) auf den Beteiligten zu 2) als den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter übergegangen.

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18

    Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung

    Weil mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beteiligten zu 1 gemäß Beschluss des Insolvenzgerichts vom 9.6.2017 die Befugnis, das Vermögen der Beteiligten zu 1 zu verwalten und über es zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter übergegangen ist, ist nur dieser kraft seines Amtes zur Einlegung der Beschwerde befugt (OLG Köln FGPrax 2009, 102/103; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219/200 zum Testamentsvollstrecker).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

    Beteiligte zu 3) ist - unabhängig von der erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu behandelnden Frage des ordnungsgemäßen Nachweises ihrer Existenz und ihrer Vertretungsverhältnisse - zur Einlegung des Rechtsmittels, und zwar vertreten durch die von ihr genannten Gesellschafter berechtigt, weil der auch in ihrem Namen gestellte Antrag auf Umschreibung des Eigentums ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; Senat, Beschluß vom 16.Juli 2010 - 2 Wx 53/09 -, Rdn. 4, juris; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219 [220]).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    2 Z 4/89">NJW-RR 1989, 587; vgl. auch OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219 f.; Demharter § 52 Rn. 21).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10

    Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB

    auch die Beteiligte zu 2) - unabhängig von der erst im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu behandelnden Frage des ordnungsgemäßen Nachweises ihrer Existenz und ihrer Vertretungsverhältnisse - zur Einlegung des Rechtsmittels, und zwar vertreten durch die von ihr genannten Gesellschafter berechtigt, weil der auch in ihrem Namen gestellte Antrag auf Umschreibung des Eigentums ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; Senat, Beschluß vom 16. Juli 2010 - 2 Wx 53/09 -, Rdn. 4, juris; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219 [220]).
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

  • OLG München, 15.07.2014 - 34 Wx 243/14

    Testamentsvollstreckung: Entgeltlichkeit einer Verfügung bei einem

  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 Wx 214/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befreiung eines Testamentsvollstreckers von den

  • KG, 17.01.2006 - 1 W 175/05

    Handelsregisterverfahren: Gemeinschaftliche Antrags- und Beschwerdebefugnis

  • OLG Frankfurt, 03.02.2020 - 20 W 300/18

    Zur Frage der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers

  • VG Braunschweig, 06.09.2005 - 5 A 287/05

    Angehöriger; Beerdigung; Begräbnis; Bestattung; Bestattungskosten;

  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 208/05

    Besorgung einer Bestattung als Verpflichtung naher Angehöriger eines Verstorbenen

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